Auch bei der Kommunalwahl gilt: Dem Rassismus keine Chance geben!

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Am 14. März 2021 sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Vertreter*innen in die Parlamente der Städte, Gemeinden und den Kreistag zu wählen. Neben der Pandemie, die das öffentliche Leben seit einem Jahr fest im Griff hat und es fast unmöglich macht, gibt es ein weiteres Thema, das uns nicht zur Ruhe kommen lässt.

Die Morde von Halle und zuletzt in Hanau haben verdeutlicht, dass Rassismus in unserer Gesellschaft vertreten ist. Die Taten passieren nicht plötzlich und unvorhersehbar. Sie sind lange geplant. Verbale Unterstützer der „Einzeltäter“ finden sich auch in den kommunalen Parlamenten. Mit rassistischen und menschenfeindlichen Parolen stellen sie sich in die Nähe der geistigen Mittäterschaft.

Eine Bürgerschaft kann Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Hass nur wirkungsvoll entgegentreten, wenn sie wachsam ist und alle Mittel der Aufklärung nutzt. An vorderer Stelle stehen die demokratisch gewählten Vertreter*innen der kommunalen Parlamente, deren Aufgabe es ist, den gesellschaftlichen Frieden zu wahren und zu fördern. Mit aller Macht muss sich die verfasste Bürgerschaft gegen die Versuche Menschen, aufgrund Ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen oder politischen Überzeugung sowie sexuellen Ausrichtung auszugrenzen, zur Wehr setzen.

Wählen Sie deshalb Ihre Vertreter*innen in die Parlamente, die für Menschenwürde, Meinungsfreiheit und Demokratie stehen! Setzen Sie mit Ihrer Stimme ein Zeichen gegen Hass und Ausgrenzung!