MICHELSTADT / ODENWALDKREIS. Das Bündnis „Odenwald gegen Rechts – bunt statt braun“ und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Odenwaldkreis verurteilen auf das Schärfste die erneute Hakenkreuzschmiererei an der Michelstädter Synagoge. Da hierbei auch von einem möglichen „Dummen-Jungen-Streich“ die Rede ist, fragt Irmhild Rittmeyer, die Sprecherin des Bündnisses „Odenwald gegen Rechts“: „Was müssen Täter noch auf Synagogen schmieren, wenn ein durchgestrichener Davidstern in Kombination mit einem Hakenkreuz nicht ausreichen, ihre faschistische Gesinnung und ihren Antisemitismus zum Ausdruck zu bringen?“.

DGB Kreisvorsitzender Harald Staier (Höchst) und DGB Regionssekretär Horst Raupp (Darmstadt) stellen fest: „Der oder die Täter haben die Nazi-Schmiererei wie üblich im Schutz der Nacht verübt. Zur braunen Gesinnung kommt die übliche Feigheit hinzu. Offensichtlich scheut man hier aus gutem Grund das Licht des Tages“. Die Gewerkschafter betonen: „Wer nach dem Holocaust an den europäischen Jüdinnen und Juden und der industriell betriebenen Ermordung von Millionen Menschen in den Vernichtungslagern der Nazi-Diktatur immer noch Hakenkreuze schmiert, zeigt, dass er aus der Geschichte nichts gelernt hat. Der Angriff auf die Synagoge ist ein Angriff auf die Demokratie und auf alle Bürgerinnen und Bürger. Für Nazis und Antisemiten mit ihrer verbrecherischen und menschenverachtenden und menschenvernichtenden Ideologie ist im Odenwald kein Platz. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“.

Der DGB und Odenwald gegen Rechts fordern: „Der oder die Straftäter müssen zügig ermittelt und mit aller Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden“. Es müsse ein klares und deutliches Signal gesetzt werden: „Nazi-Propaganda wird im Odenwald nicht geduldet“.

11.04.2019

 

Erkennungsdienstliche Behandlung der Aktivist*innen

Am 30. Januar 2018, dem Jahrestag der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Hindenburg, überklebten einige Aktivist*innen die Straßenschilder der Hindenburgstraße. Es war eine symbolische Aktion für die Umbenennung der Straße, da  ihrer Meinung nach der Steigbügelhalter Hitlers nicht mit einem Straßennamen geehrt werden sollte. Völlig unangemessen scheint in diesem Zusammenhang die Reaktion der Staatsanwaltschaft. Gegen die drei Personen, die bei der Aktion von der Polizei angetroffen wurden, wurde Anklage wegen Sachbeschädigung und Amtsanmaßung erhoben. Und jetzt sollen sie sich auch noch einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Die drei Betroffenen haben einen Offenen Brief verfasst, in dem sie zu dieser Aufforderung  Stellung nehmen.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde,

im Rahmen einer politischen Aktion haben wir mit anderen zivilgesellschaftlich engagierten Menschen am 29. Januar 2018 die Darmstädter Hindenburgstraße symbolisch (durch das Überkleben des Straßenschildes mit einem anderen Straßennamen: Halit-Yozgat-Strasse) umbenannt.

Durch eine aufmerksame Bürgerin erfuhr hiervon die Polizei, die uns und die Leiter am letzten zu beklebenden Straßenschild angetroffen hat.

Im Ermittlungsverfahren gegen uns, bot die Staatsanwaltschaft an, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, gegen die Auflage, dass wir jeweils 200,00 Euro zahlen.

Dies haben wir abgelehnt.

Das Ergebnis ist eine Anklage wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Amtsanmaßung und somit ist damit zu rechnen, dass demnächst eine öffentliche Verhandlung auf uns zukommt.

Der beigefügte Artikel in der Wochenzeitung Die Zeit hat sich dieser Aktion und der Frage, ist die Hindenburgstraße in der heutigen Zeit endlich umzubenennen, angenommen und am 14. März ausführlich darüber berichtet.

Viele von Ihnen/Euch werden den Artikel gelesen haben, dennoch füge ich ihn als pdf an.

Wir schreibe Ihnen/Euch heute, weil sich nun etwas ereignet hat, was uns sehr betroffen macht:

die Darmstädter Polizei will uns jetzt einer Erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen, weil *“damit zu rechnen ist, dass Sie (wir) auch in der Zukunft in polizeiliche Ermittlungen einzubeziehen sein werden.“*

Dies betrachten wir als eine nicht hinzunehmenden Versuch der Kriminalisierung und haben dagegen Widerspruch eingelegt.

Über den weiteren Vorgang würden wir Sie/Euch gerne auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Dreesen, Peter Friedl, Angelika Schröder

09.04.2019